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FAQ

Alle Antworten beruhen auf unserem heutigen Kenntnistand und sind nicht rechtsverbindlich. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, Anwalt oder eine Anwaltskammer in Ihrer Nähe!
 
 
F1: Was bekomme ich für eine Zeichnung?
A: Der Verkaufspreis einer Zeichnung wird nach einem Schlüssel berechnet in den div. Faktoren einfließen, z.B.: wird das Produkt international verkauft, ist es ein Konsumgut, hat es einen IF gewonnen, gibt es über den Designer eine Monographie und viele Punkte mehr. Reichen Sie eine Zeichnung ein – wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot!

F2: Kann ich auch mehr als eine Zeichnung zu einem Produkt einreichen?
A: Ja, die Anzahl der Zeichnungen ist nicht begrenzt, mit einer Ausnahme: sie müssen untereinander signifikant voneinander abweichen. Es sollen ja Unikate bleiben!

F3: Ich will keine MwSt abführen, weil ich das dann bei meiner Steuererklärung angeben muss.
A: Mit dem Verkauf von Zeichnungen bei DESIGN UNIKAT üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus. Diese müssen Sie beim Finanzamt anmelden. Gegen diese Einnahmen können Sie aber alle Ausgaben die Sie in diesem Zusammenhang haben verrechnen. Dies kann durchaus lukrativ sein – am besten Sie befragen einen Steuerberater nach Ihren individuellen Chancen und Möglichkeiten!

F4: Darf ich das überhaupt?
A: Grundsätzlich kann jeder von jedem frei verkäuflichen Produkt eine Zeichnung anfertigen – so wie schon Andy Warhol Bilder von Dosensuppen angefertigt hat, kann jeder Bilder und Zeichnungen von Gegenständen anfertigen! Was es spannend macht ist, dass bei DESIGN UNIKAT nur Zeichnungen ausgestellt sind, bei denen das dargestellte Produkt von dem Zeichner auch ursprünglich entworfen wurde!
Übrigens ist es keine Vorrausetzung, dass die Zeichnung tatsächlich zu dem Zeitpunkt des Entwurfs entstanden ist. Sie können auch nachträglich angefertigt werden – wichtig ist nur – Sie waren auch der Designer!

F5: Das Produkt das auf meiner Zeichnung dargestellt ist, habe ich nicht alleine entworfen – darf ich es trotzdem verkaufen?
A: In solchen Fällen ist es sicher kein Fehler sich mit den anderen Designern abzustimmen. Da Sie aber der Zeichner sind, können Sie die Zeichnung in jedem Fall verkaufen (s.F4), sollten aber im Begleittext drauf hinweisen, dass das Design mit anderen Designern (Namen sollten ausgeschrieben sein!) entstanden ist, um jeden späteren Ärger aus dem Weg zu gehen.

F6: Mein Kunde verbietet, das ich Zeichnungen bei DESIGN UNIKAT verkaufe, kann ich etwa dagegen tun?
A: Grundsätzlich darf er das nicht. Sind Sie wirklich der Urheber des Designs, können Sie von diesem so viele Zeichnungen anfertigen wie Sie möchten – und diese auch verkaufen (s.F4), solange das Produkt in dieser Form am Markt erhältlich ist oder war! Sprechen Sie mit ihm – letztlich ist es für einen Hersteller Werbung, wenn die Designqualität seiner Produkte auch auf diesem kunstorientierten Weg kommuniziert wird. Sollten Sie nicht der alleinige Designer sein beachten Sie auch F5!

F6: Mein Chef erlaubt mir keine Tätigkeit neben meinem Angestelltenjob in seinem Designbüro, darf er das?
A: Zeichnungen zu verkaufen kann er Ihnen genauso wenig verbieten wie auf dem  Flohmarkt oder bei Ebay Dinge zu verkaufen. Das DESIGN UNIKAT die Steuernummer abfragt hat organisatorische Gründe (s.F3) ändert aber nichts an dem Sachverhalt. Haben Sie die Zeichnungen während der Arbeitszeit erstellt, benötigen Sie unbedingt die Erlaubnis diese dritten zu verkaufen – die Zeichnungen sind üblicherweise Eigentum des Designbüros! Nach Ihrer Arbeitszeit können Sie zuhause jederzeit Zeichnungen anfertigen und diese bei DESIGN UNIKAT verkaufen – vorausgesetzt, das Produkt ist auf dem Markt erhältlich. Sie müssen nur der Designer des dargestellten Produktes sein – das ist die Vorraussetzung, um in dem Onlineshop von DESIGN UNIKAT mitmachen zu können (siehe auch F5)

F7: Ich will Zeichnungen von ehemaligen Mitarbeitern meines Büros verkaufen – darf ich das?
A: Dies hängt in erster Linie von Ihren damals gültigen Arbeitsverträgen mit Ihren Designern ab. Üblicherweise gehen die Rechte an der Designarbeit an den Inhaber des Designbüros über. Damit auch das Recht an den Zeichnungen. Wir empfehlen aber ausdrücklich in solchen Fällen im Vorweg einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da hier Streitpotential entstehen kann – einfacher, stimmen Sie sich mit Ihren ehemaligen Designern ab und teilen die Einnahmen.

F8: Die Zeichnung die ich verkaufen möchte, war Bestandteil einer (bezahlten) Präsentation, kann ich Sie trotzdem verkaufen?
A: Ihr Kunde erwirbt üblicherweise nur das Recht den ausgewählten Entwurf für Serienprodukte umzusetzen. Alle Materialien die auf dem Weg dahin entstehen bleiben üblicherweise Ihr Eigentum – Modelle können manchmal eine Ausnahme bilden. Wäre dies nicht der Fall, müssten Sie nach Projektende alle jemals entstandenen Unterlagen abgeben – dies ist weder prüfbar noch sinnvoll. Im Zweifel fragen Sie Ihren Anwalt.







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NEWS

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Fragen, Anregung, Diskussion: Austausch in unserem Forum gibt es hier.

 
Im Mai 2008 konnten wir sowohl einen Vortrag im stilwerk Forum in Hamburg www.hamburgunddesign.de, als auch eine Ausstellung im projekthaus www.projekthaus-hh.de abhalten.


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Form 11/12 2007
Tagesspiegel  26.11.2007
FAS - 4.11.2007
md - 11/2007
novum - 4/2008 
 
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